Unser Pädagogisches Konzept

Die 1975 als „Schule an der Georg-Büchner-Straße“ gegründete Carl-von-Ossietzky, Oberschule liegt im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde und wird aktuell (Stand 2020) von über 600 Schülerinnen und Schülern besucht. Als erste Schule in Bremerhaven hat die CvO Oberschule im Schuljahr 2010/2011 die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und eine inklusive Beschulung realisiert. Die Inklusion gehört auch nach 10 Jahren zu den festen und unumstößlichen pädagogischen Grundprinzipien der CvO Oberschule und wird von allen hier dargestellten Konzepten aufgenommen. Im Zuge der systematischen Weiterentwicklung des Schulstandortes folgten in den nächsten Jahren weitere wichtige Schritte: Im Schuljahr 2011/2012 haben sich die CvO Oberschule und die Oberstufe zu einem Schulverbund entsprechend §20 des Bremer Schulgesetztes zusammengeschlossen. 2013 beschloss das Kollegium unserer Schule ohne Gegenstimme sich mit dem Schuljahr 2014/2015 zu einer gebundenen Ganztagsschule weiterzuentwickeln. Gemäß unseres Mottos „Lernzeit gestalten – Stärken fördern – Schwächen ausgleichen“ bieten wir heute nicht nur in einem hochstrukturierten Ganztagskonzept neun Erlebnisräume, in denen Schülerinnen und Schüler attraktive und handlungsorientierte Kursangebote finden, sondern zudem einen Regelunterricht, der nicht darauf ausgerichtet ist, Kinder rasch auszusortieren, sondern für alle Schülerinnen und Schüler individuelle und funktionierende „Lernsettings“ zu organisieren.

Zentrum für unterstützende Pädagogik

Um das Gelingen des gemeinsamen Lernens von Regelschülern, Schülern mit Förderbedarf und mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie mit herausforderndem Verhalten zu gewährleisten, bedarf es Unterrichtssituationen, in denen sie sich entsprechend ihrer individuellen Lernausgangslage, lernzieldifferent und nach ihren sozial- emotionalen Bedürfnissen, lernen und sich ganzheitlich entwickeln können. Dieser Anspruch basiert in der CvO Oberschule auf zwei Säulen: Zum einen sind es personelle Ressourcen, die sich in multiprofessionellen Teams und außerschulischen Kooperationspartnern widerspiegeln sowie die materielle Ausstattung der Schule und die Räumlichkeiten. Zum anderen handelt es sich um Diagnostik und besondere, individuell angepasste Lehr-, Lern- und Arbeitsmaterialien sowie Methoden. Das Team des Zentrums für unterstützende Pädagogik im Bereich Lernen besteht aus Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen, einer Sozialarbeiterin im Ganztagsbereich und einem Sozialpädagogen. Zusätzlich gehören zum Team die Schulsozialarbeiter, Ganztagskräfte in Abhängigkeit von der jeweiligen Zuständigkeit und wechselnd persönliche Assistentinnen. In jedem Klassenverband unserer Schule erfolgt eine inklusive Beschulung von Regelschülern und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Bereichen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung. Daher findet eine gleichmäßige Verteilung der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen auf die Klassenverbände statt. Jedem Klassenverband werden maximal zwei Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung zugeordnet. Die inklusive Beschulung erfordert eine Reduzierung der Regelklassengröße von 25 Schülerinnen Und Schülern um zwei Plätze. Die reduzierte Regelklassengröße ist Voraussetzung dafür, jedes Kind, entsprechend seines individuellen Lernstandes, unterrichten zu können. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind den Jahrgängen und Klassen fest zugeordnet. Folglich forciert diese Struktur die Beziehungsarbeit, Orientierung und Verlässlichkeit. In den Hauptfächern wird in den Jahrgängen fünf und sechs überwiegend in Doppelbesetzung (Regelschullehrer und Sonderpädagoge) unterrichtet. Ab Jahrgang sieben, wenn die Einteilung in die Grund-und Erweiterungskurse erfolgt, ordnen die Förderlehrerinnen und Förderlehrerinnen sich entsprechend den Bedarfen zielgerichtet zu. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind für alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht und im schulischen Alltag zuständig, im Besonderen jedoch für Heranwachsende mit Beeinträchtigungen im Bereich Lernen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Die Arbeit der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen umfasst die Förderung von Schülerschaft mit speziellen Förderbedarfen wie zum Beispiel: Beeinträchtigung im Bereich Lernen, Hochbegabung, Autismusspektrumsstörung, emotionale und soziale Entwicklung (ESE) sowie Verhaltensauffälligkeiten. Die Verantwortung der Beschulung aller Schülerinnen und Schüler liegt primär bei den Regelschullehrkräften. Die Sozialpädagogen erarbeiten zusammen mit den Sonderpädagogen, Klassenlehrern und Fachlehrern individuelle Konzepte, Vorgehensweisen und Lösungswege sowie Methoden, die auf die Verhaltensveränderung bei Auffälligkeiten und Konflikten abzielen. Die Basis der inklusiven Unterrichtung bilden multiprofessionelle Teams. Daraus resultieren folgende Felder der Zusammenarbeit zwischen den Fachlehrern und Sonderpädagogen: Informationsaustausch, Materialaustausch, Differenzierung des Unterrichts, gemeinsames Unterrichten, Verfassen von Berichten (u.a. ReBUZ, Allgemeiner Sozialer Dienst), Elternarbeit, enge Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Therapeuten, Psychologen usw. Zu Beginn der fünften Klasse wechseln auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus der Grundschule an die CvO Oberschule. Die zuständige sonderpädagogische Fachkraft verschafft sich ein genaues Bild über den sozial- emotionalen- und den Wissenstand des Kindes. Im Vordergrund steht das Bemühen, das Selbstwertgefühl und das Selbstkonzept der Heranwachsenden zu fördern und positiv zu entwickeln. Inhaltliche Förderziele stehen dem nach.

Des Weiteren werden am Anfang der fünften Klasse folgende diagnostische Verfahren zur Lernstanderhebung angewendet:

  • Diagnostischer Rechtschreibtest für vierte Klassen (DRT 4)
  • Salzburger Lesescreening (SLS)
  • eine informelle Erhebung im Fach Mathematik.

Die Ergebnisse dienen der Grundlage für die weitere, individuelle Unterrichtung des einzelnen Kindes und sollen bei Bedarf im Förderplan berücksichtig werden. Der Förderplan für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird von dem zuständigen Sonderpädagogen geschrieben, evaluiert und fortgeschrieben. Der Förderplan für Schüler mit Förderbedarf oder Teilleistungsstörung kann sowohl durch die zuständigen Sonderpädagogen, Klassenlehrer oder Fachlehrer geschrieben werden. Die Förderpläne werden im Rahmen der Elterngespräche in einem multiprofessionellen Team zweimal im Jahr im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Förderziele evaluiert. Die Förderziele werden mit dem betroffenen Kind und den Erziehungsberechtigten besprochen. Bei Bedarf wird mit allen ortsansässigen Unterstützungsinstitutionen zusammengearbeitet. Alle Kolleginnen und Kollegn der CvO Oberschule arbeiten zum Wohle der Schülerinnen und Schüler eng mit den externen Fachämtern (beispielsweise ReBUZ, dem Amt für soziale Dienste, dem Autismus- Therapiezentrum usw.) zusammen.