Zentrum für unterstützende Pädagogik Konzept

1. Rahmenbedingungen an der Carl – von – Ossietzky – Oberschule

Um das Gelingen des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern im Regelbereich, Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf und mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie mit herausforderndem Verhalten zu gewährleisten, bedarf es Unterrichtssituationen, in denen die Schülerschaft entsprechend ihrer individuellen Lernausgangslage lernzieldifferent und nach ihren sozial- emotionalen Bedürfnissen, lernen und sich ganzheitlich entwickeln kann. Dieser Anspruch basiert an der Carl von Ossietzky Oberschule auf zwei Säulen, die miteinander verzahnt sind. Zum einen sind es personelle Ressourcen, die sich in multiprofessionellen Teams und außerschulischen Kooperationspartnern widerspiegeln sowie die materielle Ausstattung der Schule und die Räumlichkeiten. Zum anderen handelt es sich um Diagnostik und besondere, individuell angepasste Lehr-, Lern- und Arbeitsmaterialien sowie Methoden.

2. Das Team des Zentrums für unterstützende Pädagogik ( ZuP)

Das Team des Zentrums für unterstützende Pädagogik im Bereich Lernen besteht aus Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, einer Sozialarbeiterin im Ganztagsbereich und Sozialpädagogen. Zusätzlich gehören zum Team die Schulsozialarbeiter, Ganztagskräfte in Abhängigkeit von der jeweiligen Zuständigkeit und wechselnd persönliche Assistentinnen.

3. Unterrichtliche Rahmenbedingungen

In jedem Klassenverband unserer Schule erfolgt eine inklusive Beschulung von Regelschülern und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Bereichen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung. Daher findet eine gleichmäßige Verteilung der Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen auf die Klassenverbände statt. Jedem Klassenverband werden maximal zwei Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung zugeordnet. Die inklusive Beschulung erfordert eine Reduzierung der Regelklassengröße von 25 Schülern um zwei Plätze. Die reduzierte Regelklassengröße ist Voraussetzung dafür, jedes Kind, entsprechend seines individuellen Lernstandes, unterrichten zu können. Die Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen sind den Jahrgängen und Klassen fest zugeordnet. Folglich forciert diese Struktur die Beziehungsarbeit, Orientierung und Verlässlichkeit. In den Hauptfächern wird in den Jahrgängen fünf und sechs überwiegend in Doppelbesetzung (Regelschullehrer und Sonderpädagoge) unterrichtet. Ab Jahrgang sieben, wenn die Einteilung in die Grund-und Erweiterungskurse erfolgt, kann parallel zu den Hauptfächern ein klassenübergreifender Förderkurs eingerichtet werden. Je nach Bedarf werden die Kinder binnen- oder außendifferenziert unterrichtet.

4. Zuständigkeitsbereiche

Die Sonderpädagogen sind für alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht und im schulischen Alltag zuständig, im Besonderen jedoch für Heranwachsende mit Beeinträchtigungen im Bereich Lernen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Die Arbeit der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen umfasst die Förderung von Schülern mit speziellen Förderbedarfen wie zum Beispiel: Beeinträchtigung im kognitiven Bereich, Hochbegabung, Autismusspektrumsstörung, emotionale und soziale Entwicklung (ESE) sowie Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten. Die Verantwortung der Unterrichtung der oben genannten Schülerschaft sowie aller Regelschülerinnen und Schüler obliegt allen Regelschullehrkräften der Schule. Die Sozialpädagogen erarbeiten zusammen mit den Sonderpädagogen, Klassenlehrern und Fachlehrern individuelle Konzepte, Vorgehensweisen und Lösungswege sowie Methoden, die auf die Verhaltensveränderung bei Auffälligkeiten und Konflikten abzielen. Die Basis der inklusiven Unterrichtung bilden multiprofessionelle Teams.

Daraus resultieren folgende Felder der Zusammenarbeit zwischen den Fachlehrern und Sonderpädagogen:

  • Informationsaustausch
  • Materialaustausch
  • Differenzierung des Unterrichts
  • gemeinsames Unterrichten
  • Verfassen von Berichten (u.a. ReBUZ, Allgemeiner Sozialer Dienst)
  • Elternarbeit
  • enge Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Therapeuten, Psychologen usw.
5. Förderplanung

Zu Beginn der fünften Klasse werden uns Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus der Grundschule übergeben. Der zuständige Sonderpädagoge verschafft sich in der Regel ein Bild über den sozial- emotionalen- und den Wissenstand des Kindes. Hierfür werden folgende Instrumente eingesetzt:

  • Beobachtung
  • Informationen aus der Grundschule
  • Elterngespräche
  • bei Bedarf, Austausch mit zuständigen außerschulischen Institutionen.

Das Bestreben ist zunächst, das Selbstwertgefühl und das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler zu fördern und positiv entwickeln. Inhaltliche Förderziele stehen in der Regel nicht im Vordergrund. Des Weiteren werden am Anfang der fünften Klasse folgende diagnostische Verfahren zur Lernstanderhebung angewendet:

  • Diagnostischer Rechtschreibtest für vierte Klassen (DRT 4)
  • Salzburger Lesescreening (SLS)
  • eine informelle Erhebung im Fach Mathematik

Die Ergebnisse dienen der Grundlage für die weitere, individuelle Unterrichtung des einzelnen Kindes und sollen bei Bedarf im Förderplan berücksichtig werden. Der Förderplan für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird von dem zuständigen Sonderpädagogen geschrieben, evaluiert und fortgeschrieben.

Der Förderplan für Schüler mit Förderbedarf oder Teilleistungsstörung kann sowohl durch den zuständigen Sonderpädagogen, Klassenlehrer oder Fachlehrer geschrieben werden. Die Förderpläne werden im Rahmen der Elterngespräche in einem multiprofessionellen Team zweimal im Jahr im Hinblick auf die Erreichbarkeit der zu erreichenden Förderziele evaluiert. Die Förderziele werden mit dem betroffenen Schüler besprochen und den Erziehungsberechtigten offengelegt. Bei Bedarf wird mit allen ortsansässigen Unterstützungsinstitutionen zusammengearbeitet.

6. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Alle Kolleginnen und Kollegen der CvO arbeiten eng mit dem ReBUZ, dem Amt für soziale Dienste, dem Gesundheitsamt, ansässigen Psychologen und Psychotherapeuten, dem Autismus- Therapiezentrum und der Polizei zusammen.

7. Tätigkeitsfelder im Unterricht

Grundsätzlich gilt, dass die Schülerinnen und Schüler gemeinsam oder teilweise räumlich getrennt unterrichtet werden können. Die Entscheidung darüber obliegt den zusammenarbeitenden Teams. Die Schülerinnen und Schüler, die lernzieldifferent unterrichtet werden, erhalten ihren individuellen Lernstoff vom zuständigen Sonderpädagogen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Sonderpädagoge auch dem jeweiligen Unterricht zugeordnet ist. Die Tätigkeitsfelder der Sonderpädagogen im Unterricht lassen sich wie folgt konkretisieren:

a) In frontalen Unterrichtssituationen

  • Steuerung der Aufmerksamkeit des Schülers (leise nachfragen, an Arbeitsmaterialien erinnern, Buch aufschlagen…)
  • Hilfe bei Mitschriften (Mitschriften korrigieren, farbig hervorheben, Hefte sortieren…)
  • komplexe Aufgabenstellungen in Teilaufgaben unterteilen
  • bei zusammenhängenden schriftlichen Äußerungen, Satzanfänge vorgeben
  • Inhalte vor der Bearbeitung leise mündlich klären

b) In offenen Unterrichtsformen

  • Erläuterung der individuellen Materialien
  • Hilfe bei der Bearbeitung
  • Hilfe auch für andere Schüler möglich
8. Zusammenarbeit zwischen Fachlehrern und Sonderpädagogen
  • Die Fachlehrer und Sonderpädagogen stimmen sich zu Beginn über die Art der Zusammenarbeit ab.
  • Es erfolgt ein Austausch von Informationen über Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und mit Förderbedarf.
  • Die Fachlehrer und Sonderpädagogen treffen Absprachen über die zu lehrenden Unterrichtsinhalte.
  • Sie arbeiten zusammen in der Vorbereitung des Unterrichts und von Leistungserhebungen u.a. durch Abgleich der Materialien, Ergänzung des Fachmaterials für lernschwache Schülerinnen und Schüler, Erstellung von Lernkontrollen für lernschwache Schülerinnen und Schüler sowie Korrektur dieser.
  • Die Bereitstellung des Unterrichtsmateriales vom Fachlehrer oder von der Fachlehrerin sollte nach Möglichkeit mindestens eine Woche vor Beginn der Unterrichtseinheit erfolgen, damit die Materialien abgestimmt bzw. erstellt werden können.
  • Der Fachlehrer plant und differenziert den Fachunterricht.
  • Die Kinder, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen, obliegen der Beurteilung des Sonderpädagogen, besonders in Fächern, in denen die Schüler lernzieldifferent unterrichtet worden sind.
  • Lernentwicklungsbericht (LEB) und Lernentwicklungsdokumentation (LED) werden gemeinsam verfasst bzw. durchgeführt, wobei der Sonderpädagoge die Aufgaben für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf erstellt, die lernzieldifferent unterrichtet werden.
  • Der Fachlehrer erstellt die Aufgaben für alle Regelschüler. Dabei sind gegenseitige Absprachen möglich.
  • Bei vorhersehbaren Ausfällen der Sonderpädagogen stellen diese adäquat Materialien für die lernschwachen Schülerinnen und Schüler bereit.
  • Im Zweifelsfall klärt die ZuP- Leitung entsprechende Zuständigkeitsbereiche in der Zusammenarbeit.

Materialien für die lernschwachen Schülerinnen und Schüler bereit.  Im Zweifelsfall klärt die ZuP- Leitung entsprechende Zuständigkeitsbereiche in der Zusammenarbeit. 6