Schulverbund

CvO-Oberschule und CvO-Oberstufe
ein Schulverbund gemäß § 20 des Bremer Schulverwaltungsgesetzes

Die Georg – Büchner – Schule II und die Gymnasiale Oberstufe des Schulzentrums Carl von Ossietzky haben sich im Schuljahr 2011/2012 zu einem Schulverbund entsprechend § 20 des Bremer Schulgesetzes zusammengeschlossen. In Verbindung mit diesem Schritt wurde der Name der Georg – Büchner –Schule II in Schulzentrum Carl von Ossietzky – Oberschule geändert, um auch auf diese Weise die Verbundenheit der Schulen zu dokumentieren.

Beide Schulen befinden sich in einem Gebäude mit gemeinsamen Außenanlagen. Die Schulen nutzen praktisch alle Fachräume zusammen und sind auch sonst räumlich nicht getrennt. Sie haben teilweise schulübergreifende Etats (Energiesparmittel) und betreiben alle baulichen Fragen in gemeinsamer Regie. Hausmeister und technischer Angestellter sind für beide Schulen zuständig.
Entsprechend § 20 (5) des Bremer Schulverwaltungsgesetzes wurde die frühere Zentrumskonferenz in ein Leitungsteam umgewandelt, das nun formalisierter mit eigener Geschäftsordnung, wechselndem Vorsitz und kürzerem Sitzungsrhythmus arbeitet, um alle Belange im gemeinsamen Haus zu regeln.

Auf pädagogischem Gebiet wird ebenfalls kooperiert. Die Referendare der Oberstufe absolvieren ihren angrenzenden Bereich in der Oberschule, außerdem gibt es mehrere Kollegen, die an beiden Schulen unterrichten. Bei Neueinstellungen können wir auf diese Weise dem Wunsch vieler junger Kollegen entgegenkommen, nicht nur in einer Schulstufe zu unterrichten.
Mit dem Schulverbund haben sich Perspektiven für eine intensivierte Zusammenarbeit in folgenden Bereichen geöffnet:
– Erstellung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes zur Gestaltung der Lernumgebung, auch in Hinblick auf den geplanten Ganztagesbetrieb;
– Pädagogische Kooperation im Bereich der Fachkonferenzarbeit im Hinblick auf die Heterogenität unserer Schülerschaft und im Hinblick auf die Gestaltung des Übergangs von der Sekundarstufe I auf die Sekundarstufe II. Hierbei geht es insbesondere um die curriculare Abstimmung in allen Fächern. Aus dieser schulübergreifenden Fachkonferenzarbeit lässt sich die Vermeidung von Brüchen beim Übergang erhoffen, es werden sich aber auch Impulse für den schülergerechten Unterricht in beiden Schulen ergeben. Beide Schulstufen können voneinander lernen. Mehrfach gab es schon gemeinsame Tagungen der Fachkonferenzen.
– Gemeinsame schulübergreifende Aktivitäten werden ebenso wie die neue Namensgebung die Identität im Hause stärken (gemeinsames Schulfest am 7.6.2013), schulübergreifende Aktivitäten z. B. in den Bereichen Sport, Kunst, Musik, darstellendes Spiel, AWI-Projekt, Jugend forscht usw.).
– Die Schüler der CvO Oberschule werden entsprechend §1(1) der Aufnahmeordnung bevorzugt an CvO-GyO aufgenommen.